Digitale Lichtbilder ab 01.05.2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten

Montag, 24. März 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen ab dem 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Von der Bundesdruckerei wird dem Einwohnermeldeamt ein Aufnahmesystem „PointID“ zur Verfügung gestellt, so dass das digitale Lichtbild voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt direkt beim Einwohnermeldeamt aufgenommen werden kann. Sollten die digitalen Lichtbilder außerhalb der Behörde durch einen Dienstleister (z. B. Fotografinnen und Fotografen) erstellt werden, ist eine sichere elektronische Übermittlung an die Behörde erforderlich. Die Nutzung eines papierbasierten Lichtbilds ist ab dem 01.05.2025 nicht mehr zulässig. Sollten Sie noch ein aktuelles, papierbasiertes Lichtbild haben und in den kommenden Wochen/Monaten einen neuen Ausweis benötigen, möchten wir Sie darauf hinweisen, das Ausweisdokument noch vor dem 01.05.2025 zu beantragen.