Die Firma Glasfaser plus wird die unterzeichnete „Gemeinsame Erklärung zum Glasfaserausbau“ mit der Stadt Wemding vom Oktober 2022 nicht einhalten. Der Bauausschuss der Stadt Wemding hat deshalb in der Sitzung vom 10.09.2024 einstimmig die Verwaltung damit beauftragt, einen neuen Partner für die Breitbanderschließung zu suchen und für den Stadtrat die notwendigen Entscheidungsgrundlagen zu schaffen. Mittlerweile hat sich die Stadt beim Bundesförderungsprogramm "Gigabit-RL 2.0" beworben.
Die Firma Glasfaser plus ist ein Beteiligungsunternehmen der Telekom Deutschland GmbH. Nach der „Gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau“ der Glasfaser plus und der Stadt Wemding sollte der Ausbau des vorgestellten Stadtgebiets grundsätzlich im April 2024 starten. Seit Herbst 2023 drängen die städtischen Gremien die Glasfaser plus intensiv auf die Durchführung der notwendigen Vorbereitungsarbeiten, die Einhaltung des Baustarts sowie der Erklärungen, wie die Kostentragungspflicht der Glasfaser plus.
Bürgermeister Martin Drexler dankt allen Fraktionen und Gruppen im Wemdinger Stadtrat, die sich für die Stadt eingebracht haben, namentlich Herrn 2. Bürgermeister Hans Roßkopf und Herrn 3. Bürgermeister Gottfried Hänsel, Herrn Baureferenten Hans-Ludwig Held, Herrn Fraktionsvorsitzenden Roland Schuster und Stadtrat Dietmar Dahlke. Ebenso geht ein Dank an Herrn MdB Ulrich Lange und Herrn MdB Christoph Schmid. Sie haben in mehreren Gesprächen und Schreiben unsere Forderung auf Einhaltung der gemeinsamen Erklärung unterstützt.
Meldung vom 20.10.2022: Ausbauprogramm 2024 - GlasfaserPlus baut in Wemding Glasfaser-Anschlüsse
Die GlasfaserPlus wird ab 2024 in Wemding Glasfaseranschlüsse bis ins Haus bauen. Die Stadt und GlasfaserPlus haben dazu jetzt eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. In diesem Rahmen werden rund 1.800 Adressen und ca. 2.900 Haushalte im Stadtgebiet angeschlossen. GlasfaserPlus ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutschen Telekom und IFM Investors, einem australischen Fondsverwalter, der im Eigentum von Pensionskassen steht und global Pensionsgelder in Infrastrukturunternehmen anlegt.
Ein Glasfaseranschluss überträgt stabil und zuverlässig Daten in Gigabitgeschwindigkeit. Das neue Netz erlaubt eine Downloadgeschwindigkeit von 1 Gbit/s. Damit können alle bekannten Anwendungen problemlos genutzt werden. In Zukunft werden sogar noch höhere Geschwindigkeiten möglich sein. Denn die Bandbreite auf einem Glasfaserkabel ist nahezu unbegrenzt.
„Glasfaser ist die Technologie, die die Digitalisierung für alle zugänglich macht. Ein Glasfaseranschluss in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus wird schon bald so wichtig sein, wie der Zugang zu Strom, Wasser und Gas. Ich freue mich sehr, dass wir jetzt mit der gemeinsamen Erklärung den Start des Glasfaser-Ausbaus ermöglicht haben und so unseren Bürgerinnen und Bürgern in naher Zukunft schnelles, zuverlässiges Internet bieten können“, so Bürgermeister Dr. Martin Drexler. „Wir sind mit dem Ziel angetreten, den ländlichen Raum in Deutschland mit schnellem und zuverlässigem Internet durch Glasfaseranschlüsse zu digitalisieren. Wemding ist auf diesem Weg ein wichtiger Meilenstein““, so Martin Kolb, Kommunales Relationship Management bei GlasfaserPlus. „Die GlasfaserPlus knüpft ihre Ausbauzusage nicht an das Erreichen von Vermarktungsquoten“, so Markus Sand, Regiomanager Infrastrukturvertrieb bei der Telekom. „Deshalb müssen alle Interessierten selbst aktiv werden und ihren Glasfaseranschluss buchen. Dies ist beispielsweise direkt online bei der Telekom, im T-Shop oder im Fachhandel möglich.“
GlasfaserPlus: Ein Netz der Vielfalt
Die GlasfaserPlus vermietet das Netz anbieteroffen an alle Telekommunikationsanbieter. Bürger*innen haben damit die freie Wahl, bei wem sie Telefon, Internet oder Fernsehen buchen möchten. Bis 2028 wird die GlasfaserPlus vier Millionen gigabitfähige Glasfaser-Anschlüsse vor allem im ländlichen Raum bauen. Für den Ausbau in Wemding hat die Telekom bereits angekündigt, das Netz der GlasfaserPlus nutzen zu wollen.
Kostenloser Anschluss der Immobilie während der Ausbauphase
Die GlasfaserPlus schließt eine Immobilie während der Ausbauphase kostenfrei an, wenn Kundinnen oder Kunden einen Glasfaser-Tarif bei einem Telekommunikationsanbieter abschließen. Die GlasfaserPlus benötigt in diesem Fall lediglich eine Genehmigung, den Anschluss herstellen zu dürfen, weil dafür Privatgrund betreten werden muss. Immobilienbesitzer*innen werden diese zu einem späteren Zeitpunkt ganz bequem im Internet erteilen können. Bei einer Buchung nach der Ausbauphase kostet der Hausanschluss einmalig 799,95 Euro. Die Beauftragung funktioniert folgendermaßen: Kunden/Kundinnen buchen bei einem Telekommunikationsanbieter einen Glasfaser-Tarif. Der wiederum nimmt Kontakt mit der GlasfaserPlus auf und regelt die Details.
Glasfasernetz im Ortsteil Amerbach
Ausgenommen von der neuen Initiative sind das Wemdinger Industriegebiet, das bereits über eine Glasfasernetz verfügt und der Ortsteil Amerbach. Auch hier arbeitet die Stadt Wemding bereits mit Hochdruck an einer zeitnahen Lösung. So soll der dortige Ausbau mithilfe eines Förderprogramms der Bayerischen Staatsregierung vorangebracht werden.
Nähere Informationen zum Glasfaserausbau durch GlasfaserPlus werden rechtzeitig durch Veröffentlichungen sowie im Rahmen einer Bürgerveranstaltung bekanntgegeben. Interessenten können sich aber bereits jetzt unter www.telekom.de/highspeed-interesse vormerken lassen.
Veröffentlichungen vergangener und laufender Verfahren
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 08.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Die Stadt Wemding ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Stadt Wemding bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 11.06.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme (05.05.2021) - 4. Verfahren
Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht die Stadt Wemding nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte kontaktieren Sie hierzu edv@vg-wemding.de.
Bekanntmachung der Stadt Wemding bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BdR).
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Veröffentlicht am 09.06.2020
Aus gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Abgabe des Angebotes vom Freitag den 3.7.2020 auf Freitag den 17.7.2020, 12 Uhr verlängert wurde.
Veröffentlicht am 30.04.2020
Die Stadt Wemding führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BdR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Wemding gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rah-men der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA einge-stellt sind, zu befragen. Die Stadt Wemding bittet daher, bis spätestens 07.02.2020 zu nachfolgen-den Punkten Stellung zu nehmen:
Eigenwirtschaftliche Ausbaupläne der Netzbetreiber im Erschließungsgebiet
Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Stellungnahme der Stadt Wemding bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtline zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtline – BdR). Die Bestätigung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden:
Bekanntmachung der Stadt Wemding bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BdR).
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes
Veröffentlicht am 18.04.2019
Die Stadt Wemding führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Kommune definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BdR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Kommune hat in einer ersten Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Gemäß Nr. 4.3 ff. BbR „Markterkundung“ wird um Stellungnahme der Netzbetreiber zu folgenden Punkten zu gebeten:
Eigenwirtschaftliche Ausbaupläne der Netzbetreiber im Erschließungsgebiet
Dokumentation der Ist-Versorgung
aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur eingestellt sind.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.
Die Deutsche Telekom hat die öffentliche Ausschreibung für den Internet-Ausbau in der Stadt Wemding gewonnen. Mehr als 630 Haushalte können künftig Breitband-Anschlüsse mit Geschwindigkeiten von bis zu 50 Megabits pro Sekunde nutzen. Die Telekom wird rund 7,4 Kilometer Glasfaser verlegen und sieben Multifunktionsgehäuse neu aufstellen oder mit modernster Technik ausstatten. Das neue Netz wird ab Juli 2016 so leistungsstark sein, dass Telefonieren, Surfen im Internet und Fernsehen gleichzeitig möglich sind.
„Wir haben mit der Telekom einen starken Partner an unserer Seite. So ermöglichen auch wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in den bisher unterversorgten Teilen Wemdings und Amerbachs den begehrten Zugang zum schnellen Internet“, sagte Bürgermeister Dr. Martin Drexler. Thilo Kurtz, kommunaler Ansprechpartner der Telekom sagte, die Telekom steige nun in die Feinplanung für den Ausbau ein. Gleichzeitig werde eine Firma für die Tiefbaumaßnahmen ausgesucht, Material bestellt und Baugenehmigungen eingeholt. Sobald alle Kabel verlegt und Multifunktionsgehäuse aufgestellt seien, erfolgt der Anschluss ans Netz der Telekom. In der Regel vergingen zwischen dem Vertragsabschluss und der Buchbarkeit der Anschlüsse nur zwölf Monate.
Schnelleres Internet als Standortvorteil
Für Arbeitnehmer mit Home Office, Selbstständige und unsere Unternehmen bringt höheres Tempo enorme Vorteile. Schnelles Internet sei ein sehr wichtiger Standortvorteil, der sich auch positiv auf den Wert einer Immobilie auswirke. „Wir hoffen nun auf eine möglichst schleunige Umsetzung der Maßnahme.“, sagte Drexler.
Wie die Technik funktioniert
VDSL (Very High Speed Digital Subscriber Line) ist eine Breitbandtechnologie. Diese nutzt für die Übertragung von Daten eine Kombination aus Kupfer- und Glasfaserleitungen. VDSL unterscheidet sich von DSL (Digital Subscriber Line) durch deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten. Mit VDSL wird derzeit eine Übertragungsrate von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) beim Herunterladen erreicht. Ein DSL-Anschluss schafft bis zu 16 MBit/s. Je näher die Glasfaserleitung an die Kundenanschlüsse heranreicht, desto höher ist das Tempo. Deshalb verlegt die Telekom jetzt Glasfaser bis in die Multifunktionsgehäuse (MFG), den großen grauen Kästen am Straßenrand, einer Art Mini-Vermittlungsstelle. Im MFG wird das Lichtsignal in ein elektronisches Signal gewandelt und über das bestehende Kupferkabel zum Anschluss des Kunden übertragen.
Dafür wird Bandbreite benötigt
Für das einfache Surfen, das Lesen von E-Mails und selbst für das Herunterladen von einzelnen Musiktiteln reichen DSL-Geschwindigkeiten. Mit VDSL ist mehr möglich: Telefonieren, Surfen und Fernsehen ist über diesen Anschluss gleichzeitig möglich. Die hohe Datenrate von VDSL verkürzt die Ladezeiten von Webseiten und Dokumenten erheblich und Streaming-Angebote von Musikanbietern und Videoportalen laufen ruckelfrei.
Weitere Informationen
Wer mehr über Verfügbarkeit, Geschwindigkeiten und Tarife der Telekom erfahren will, kann sich im Internet oder beim Kundenservice der Telekom informieren:
18.02.2015: Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Stadt Wemding definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnethzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Stadt Wemding lagen innerhalb der Angebotsfrist vier Angebote von Netzbetreibern vor. Auf Grundlage einer gutachterlichen Bewertung hat der Stadtrat der Stadt Wemding am 09.12.2014 die Angebote der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt und beabsichtigt mit dieser einen Kooperationsvertrag zu schließen. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formellen Zustimmung der Bewilligungsbehörde. Der Kooperationsvertrag wird zeitnah zur Prüfung und Stellungnahme an die Bundesnetzagentur versandt.
25.09.2014 Auswahlverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers
für den Aus- bzw. Auffbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten in Wemding; Aufforderung zur Angebotsabgabe. Verlängerung der Abgabefrist (27.10.2014, 12:00 Uhr) um 14 Tage auf 10.11.2014, 12:00 Uhr
25.07.2014 Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BdR)
Die Stadt Wemding führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten (Karte Erschließungsgebiet 1, Karte Erschließungsgebiet 2 & 3) realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb. Der genaue Text der Bekanntmachung bzw. des Auswahlverfahrens steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung stehen die Karten der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung sowie ein Muster für den angestrebten Kooperationsvertrag mit einem Netzbetreiber.
25.07.2014 Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung und der Vorabregulierung
Die Stadt Wemding veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung sowie die Stellungnahme der Bundesnetzagentur zur Vorabregulierung und die Dokumentation zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln in „schwarzen Flecken“. Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung.
05.02.2014 Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt. Eine Bedarfsermittlung der Stadt Wemding hat ergeben, dass in den Erschließungs- / Kumulationsgebieten insgesamt 6 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Stadt Wemding hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs Erschließungsgebietefür den Aufbau eines NGA-Netzesfestgelegt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen. Die Stadt Wemding bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommendendrei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Stadt bis spätestens 21.03.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren. Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der homepage der Stadt Wemding veröffentlicht.
07.08.2013 Breitbandversorgung in der Stadt Wemding - Bedarfserhebung für Förderprogramm
Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss. Die Stadt Wemding hat in einem ersten Schritt 3 räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmen (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, in denen eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie besteht. Diese Gebiete sind in den beiliegenden Karten jeweils als Kumulations-/Gewerbegebiet definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zu mindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulations-/Gewerbegebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden. Darüber hinaus verspricht sich die Stadt Wemding mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der im Umfeld aber außerhalb des jeweiligen Erschliessungsgebietes liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen. Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Stadt Wemding den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im jeweils definierten Erschliessungsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.Die Stadt Wemding sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das jeweils definierte Kumulations- / Gewerbegebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.
Die Stadt Wemding bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 30.09.2013 bei der Stadt ab zurück. Der Fragebogen wird den Firmen im geplanten Erschließungsgebiet direkt zugesandt und kann auch hier heruntergeladen werden.
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